Das Carnet ATA/CPD China-Taiwan ersetzt bei der vorübergehenden Ein- und Ausfuhr sowie beim Transit von Waren die sonst erforderlichen nationalen Zollpapiere. Der Carnet-Inhaber beziehungsweise dessen Vertreter muss beim Grenzübertritt grundsätzlich keine Zölle und Einfuhrabgaben hinterlegen oder bezahlen.
Verwendet werden kann das Carnet beispielsweise für Warenmuster, Berufsmaterial sowie Waren für Ausstellungen, Messen und Kongresse. Es ist ein Jahr gültig.
Die Berner Handelskammer stellt Carnets für Unternehmen und Privatpersonen mit Sitz beziehungsweise Wohnsitz im Kanton Bern aus. Als ausstellende Stelle übernimmt sie über den Schweizer Dachverband eine Bürgschaft gegenüber den ausländischen Zollbehörden. Zur Absicherung wird deshalb vom Carnet-Inhaber eine Kaution verlangt.